Rechtsgutachten
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Die Länderklausel im Gesetz zur Abscheidung und Lagerung von CO2 (CCS-Gesetz) soll Bundesländern eigentlich die Möglichkeit geben, CO2-Lagerstätten auf ihrem Gebiet auszuschließen. Die Klausel geht auf Vorbehalte Schleswig-Holsteins und Niedersachsens zurück. In Schleswig-Holstein ist es in früheren Jahren zu massiven Bürgerprotesten gegen CO2-Endlager gekommen.
Das Gutachten zeigt, dass die beiden Landesregierungen ihre Bevölkerung mit der Klausel in falscher Sicherheit wiegen. Denn die Behauptung, sie könnten damit CO2-Endlager auf jeden Fall verhindern, ist nicht korrekt.
Energiekonzerne können Verbote zu einzelnen Lagerstätten jederzeit vor Gericht anfechten, sagt Tina Löffelsend, Energieexpertin des BUND. Doch auch ohne Klagen bietet die Länderklausel keine umfassende Sicherheit. Nach jetziger Gesetzlage können die Bundesländer die Einrichtung von CO2-Lagern unter der Nordsee nicht verhindern, ebenso wenig den Bau von Pipelines quer durchs Land. Löffelsend: Die Landesregierungen riskieren wider besseren Wissens, dass die Meeresumwelt, Naturschutzgebiete wie das Wattenmeer und sogar küstennahe Grundwasservorkommen gefährdet werden.
Das Rechtsgutachten bestärkt verfassungsrechtliche Zweifel, ob CO2-Lager in einzelnen Bundesländern per Landesgesetz auf Dauer ausgeschlossen werden können. Nach der jetzigen Fassung des CCS-Gesetzes können CO2-Endlager auf Landesgebiet faktisch nur für die nächsten sechs Jahre ausgeschlossen werden, sagt Roda Verheyen, Rechtsanwältin und Verfasserin des Gutachtens. Nach der Revision des Gesetzes im Jahr 2017 ist der Einstieg in die unbeschränkte Anwendung erneut möglich.
Nach Artikel 4 der europäischen CCS-Richtlinie hätten die EU-Mitgliedstaaten das Recht, keinerlei Speicherung auf Teilen oder auf der Gesamtheit ihres Hoheitsgebietes zuzulassen. Die Regierung in Österreich macht von diesem Recht bereits Gebrauch und will CO2-Endlager ausschließen.
Inakzeptable Risiken für die Umwelt
Greenpeace und der BUND lehnen die CCS-Technologie ab, da sie in absehbarer Zeit keinen Beitrag zum Klimaschutz leistet, aber inakzeptable Risiken für die Gesundheit der Menschen und die Umwelt bedeutet. Die beiden Umweltorganisationen fordern die Bundesländer auf, das CCS-Gesetz am 23. September im Bundesrat zu stoppen.
Schleswig-Holstein und Niedersachsen wollen im Bundesrat einer Risikotechnik zustimmen, die sie im eigenen Vorgarten selbst nicht ausprobieren wollen, sagt Greenpeace-Energieexpertin Anike Peters. Offensichtlich trauen beide Länder der Technik nicht über den Weg. Dann aber müssen sie den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen.