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Die Zeit für den Energieriesen wird knapp, denn am Freitag läuft die Frist für den Tausch der E.ON-Tochterfirma Degussa gegen die Ruhrgasanteile der Ruhrgas AG ab. Wenn bis dahin keine gerichtliche Zustimmung vorliegt, ist der Tausch gescheitert. Beobachter rechnen mit einem Fusionsverbot des OLG.
Die Ruhrgas-Übernahme durch E.ON hat mittlerweile eine längere Geschichte. Das Bundeskartellamt hatte die Fusion abgelehnt. Mitte 2002 erhielt E.ON über eine umstrittene Ministererlaubnis aber dennoch die Genehmigung. Wegen Verfahrensfehlern wurde diese per Gerichtsbeschluss wieder zurückgenommen. Der Versuch, über die EU-Kommission eine Genehmigung zu erhalten, scheiterte vor wenigen Tagen daran, dass beide beteiligten Unternehmen im maßgeblichen Jahr 2001 zwei Drittel ihres Umsatzes in Deutschland erwirtschaftet haben.
Auch Greenpeace hatte beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die Ministererlaubnis eingelegt. Die Umweltorganisation wurde vom Bundeswirtschaftsministerium zur Anhörung in Berlin nicht zugelassen und kritisierte, dass bei der Entscheidung die Auswirkungen einer Monopolstellung des größten deutschen Atomkraftwerksbetreibers E.ON auf Klima und Umwelt nicht berücksichtigt wurde. E.ON ist mittlerweile das größte private Stromversorgungsunternehmen Europas und liefert über Tochterfirmen auch Strom aus osteuropäischen Schrottreaktoren vom Tschernobyl-Typ.