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Heizkosten und CO2-Abgabe: Wie Mieter:innen Geld zurückbekommen können

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Wer mit Gas oder Öl heizt, zahlt eine CO2-Abgabe. In bestimmten Fällen wird die jetzt vom Vermietenden erstattet. Wer sich über Geld freuen kann und was man dafür tun muss, erfahren Sie hier.

Heizen mit Öl oder Gas schädigt das Klima. Denn das dabei freigesetzte CO2 facht die Erd-Erhitzung weiter an. Deswegen wird per Gesetz beim Heizen eine CO2-Abgabe erhoben, die das Verfeuern von sogenannten fossilen Brennstoffen verteuert. Im vergangenen Jahr waren das 30 Euro pro Tonne CO2. 2026 wird der Wert etwa doppelt so hoch sein. Die Hoffnung: Wenn etwas teu(r)er wird, drosseln die Menschen mit Blick in ihren Geldbeutel den Verbrauch. Oder steigen (bald) auf klimafreundliche Techniken wie eine Wärmpumpe um.

Das Problem: Wenn man Mieter:in ist, kann man den Verbrauch nur begrenzt selbst beeinflussen. Die Vermieterin oder der Vermieter bestimmt die Heizenergie. Sie oder er ist verantwortlich für die Dämmung der Wände oder die Qualität der Fenster. Sie oder er hat also keinen Anreiz, die Heizung auf klimafreundliche Energie umzustellen oder das Haus besser zu dämmen - die Heizkosten und die damit verbundene CO2-Abgabe hat bisher allein die Mieterin oder der Mieter gezahlt. 

Das hat sich Anfang 2023 geändert. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlen die Vermieter:innen bis zu 95 Prozent der fälligen CO2-Abgabe. Und diese Veränderung kommt jetzt - 2024 - in den Geldbeuteln der Bundesbürger:innen an, weil nun die Abrechnungen für Heiz- und Nebenkosten für das vergangene Jahr ins Haus flattern. Die Mieter:innen werden dadurch oft entlastet. Denn die Vermieter:innen sollen Anreize spüren, um zu dämmen oder die Heizung auszutauschen. Das müssen Mieter:innen dazu wissen:

Warum bekomme ich Geld vom Heizen zurück?

Grundlage ist das „Gesetz über die Aufteilung der Kohlendioxidkosten“, das der Bundestag im November 2022 beschlossen hatte und das seit 1. Januar 2023 gilt. Es regelt die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen neu. Zuvor hatte die CO2-Abgabe, die beim Heizen mit Gas, Öl und meist auch auf Fernwärme erhoben wird, allein der Mieter gezahlt. Nun müssen Vermieter:innen einen Teil dieser Kosten übernehmen. Sie zahlen bis zu 95 Prozent der Abgabe, wenn Mieter:innen in schlecht gedämmten Wohnungen viel heizen müssen. Sie zahlen nichts, wenn die Energiekosten wegen guter Standards gering sind. Diese Regelung gilt erstmals für die Heizkosten-Abrechnungen von 2023, die den Mieter:innen bis Ende 2024 vorliegen müssen.

Wie viel Geld von der CO2-Abgabe kann ich vom Mieter zurückbekommen?

Ein:e Bewohner:in einer 50-Quadratmeterwohnung, die 2023 mit Öl heizte, zahlte im Bundesschnitt 64 Euro CO2-Abgabe und würde die Hälfte davon zurückbekommen. Für eine Familie in einem schlecht gedämmten 120-Quadratmeter-Reihenhaus mit Öl-Heizung wurden 238 Euro fällig. In einem gut gedämmten Haus mit Gasheizung wären es nur 60 Euro. Die Mieter:in mit Gasheizung bekommt nach Gesetzeslage nur 6 Euro von den Vermieter:innen zurück, die Familie im zugigen Reihenhaus 226 Euro. Das soll die Vermieter:innen dazu bewegen, das Gebäude zu dämmen. Diese Summen werden mit dem Anstieg der CO2-Preise weiter steigen – 2026 sind sie voraussichtlich doppelt so hoch.

Wie finde ich heraus, wie hoch mein Anspruch auf Rückzahlung der CO2-Abgabe ist?

Da gibt es zwei Möglichkeiten. Die eine: Sie wohnen in einem Mehrparteien-Mietshaus mit einer Zentralheizung. Dann muss Ihr:e Vermieter:in die CO2-Abgabe in der Nebenkosten-Abrechnung berücksichtigen. Das heißt: Achten Sie darauf, dass der Anteil der Vermieter:in von den Kosten, die euch in Rechnung gestellt werden, abgezogen worden ist. Die Nebenkostenabrechnung für 2023 muss Ihnen laut Mietrecht bis Ende 2024 zugehen.
Die andere Möglichkeit: Ihre Wohnung hat eine eigene Heizung, beispielsweise eine Gas-Etagenheizung. Dann rechnen Sie in der Regel mit Ihrem  Versorger selbst ab. Dieser hat die Höhe der CO2-Abgabe im Normalfall auf der Rechnung vermerkt. Sollte das nicht so sein, können Sie mit Hilfe Ihrer Rechnung die Höhe und die Aufteilung der CO2-Kosten auch im Internet unter co2kostenaufteilung.bmwk.de errechnen.

Was muss ich tun, um Geld von der CO2-Abgabe zurück zu bekommen?

Bewohner:innen eines Mehrparteienhauses sollten kontrollieren, ob der Posten CO2-Abgabe auf der Nebenkostenabrechnung auftaucht. Ist der Posten gutgeschrieben worden? Ist dem so, ist alles okay – die CO2-Abgabe ist bei Ihnen angekommen.
Wessen Wohnung mit einer eigenen Heizung versorgt wird, muss selbst aktiv werden: Ermitteln Sie die Höhe und die Aufteilung der CO2-Abgabe – entweder durch die Rechnung Ihres Versorgers oder durch den Internetrechner. Den ermittelten Anteil können Sie ihrem Vermieter in Rechnung stellen. Aber beeilen Sie sich: Sie haben nur 6 Monate nach Zugang der Rechnung Zeit. Danach ist die Forderung verjährt. Darauf weist der Mieterverein München hin.

Was hält Greenpeace von dieser Neuregelung?

„Sie war ein überfälliger Schritt und sorgt nun für eine gerechtere Verteilung der Kosten“, erläutert Saskia Reinbeck, Energie-Expertin bei Greenpeace Bayern. Aber natürlich braucht es weite Maßnahmen – wie das Klimageld - , die die Kosten der Emissionen gerechter verteilen und die Bürger:innen entlasten: „Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Klimageld muss jetzt endlich kommen“, fordert sie.

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