Quasi-Freispruch
In Marseille hat am Montag die Militärkammer des dortigen Strafgerichts ein überraschendes Urteil gefällt: Sie erklärte zwar die sechs Greenpeace-Aktivisten, die an einer Protestaktion gegen den asbestverseuchten Flugzeugträger Clemenceau teilgenommen hatten, nach den Buchstaben des Gesetzes für schuldig, verhängte aber keine Strafe. Dies kommt nach Ansicht des Greenpeace-Anwaltes einem de facto-Freispruch gleich.