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Als Vampire verkleidete Greenpeace-Aktivisten protestieren vor dem Europäischen Patentamt (EPA), April 2003
Wolfgang Nuerbauer/argum/Greenpeace

Warum Greenpeace gegen Patente auf Leben ist

Seit vielen Jahren setzt sich Greenpeace gegen Patente auf Leben ein, unter anderem gegen das Patent des Stammzellenforschers Oliver Brüstle. Warum das so ist, erklärt Greenpeace-Patentberater Christoph Then.

Am 18.10.2011 hat der EuGH über die Grundsatzfrage entschieden, was im Rahmen des Patentrechtes als menschlicher Embryo anzusehen ist. Mit seiner Entscheidung wendet sich der EuGH grundsätzlich gegen eine kommerzielle Verwertung menschlicher Embryonen. Er stellt fest, dass diese auch in der Petrischale als schützenswertes Gut anzusehen sind.

Diese Entscheidung kam zustande, nachdem der Patentinhaber den Bundesgerichtshof (BGH) in dieser Sache angerufen hatte. Der BGH legte diesen Fall dann dem EuGH vor, weil bisher im Europäischen Patentrecht nicht klar definiert war, was unter einem menschlichen Embryo zu verstehen ist. Der EuGH folgte mit seiner Entscheidung der Linie des Europäischen Patentamtes, das schon seit 2006 keine derartigen Patente mehr erteilt. Die endgültige Entscheidung über das Patent steht aber noch aus. Ursprünglich hatte Greenpeace vor dem Bundespatentgericht gegen das Patent geklagt und auch teilweise Recht bekommen.

Nach der Entscheidung haben sich verschiedene Institutionen zu Wort gemeldet und darauf hingewiesen, dass das Grundsatzurteil sehr weitreichend ist, weil davon auch Stammzellen betroffen sind, die nicht unmittelbar aus Embryonen gewonnen werden, sondern zunächst im Labor kultiviert werden. Dieser Teil der Entscheidung ist tatsächlich strittig, weil für die Herstellung dieser Zellen nicht erneut Embryonen zerstört werden müssen. Allerdings ist es auch schwer, hier in jedem Fall eine eindeutige Trennlinie zwischen guten und schlechten embryonalen Stammzellen und zu ziehen. Deswegen hat sich der EuGH wohl zu einer grundsätzlichen Ablehnung durchgerungen.

Greenpeace hatte diesen Fall vor dem Hintergrund der Debatten um das Europäische Patentrecht gestartet. Laut der EU Patentrichtlinie sind Patente auf Teile des menschlichen Körpers, menschliche Gene und auf Pflanzen und Tiere erlaubt. Greenpeace hat eine Reihe von Einsprüchen am Europäischen Patentamt gestartet, die u.a. Patente auf menschliche Embryonen, auf Eizellen vom Menschen, auf menschliche Gene und auf Pflanzen und Tiere betreffen. Parallel wurde eine Klage gegen das Patent von Oliver Brüstle vor dem dem Bundesgerichtshof eingereicht, nachdem dieser vorher direkt kontaktiert worden war aber nicht bereit war, besonders strittige Passagen in seinem Patent abzuändern, die die Klonierung menschlicher Embryonen nach dem Dolly-Verfahren betreffen.

Greenpeace führt diese Klagen gegen Patente auf Leben, weil die Organisation in der Ausweitung des Patentrechtes auf die belebte Natur einen Missbrauch und eine Fehlentwicklung des Patentrechtes sieht. Deswegen tritt die Organisation u.a. gegen Patente auf menschliche Gene ein: Diese behindern nachweislich in vielen Fällen Forschung und Entwicklung - zum Schaden von Patienten und Ärzten. Es geht Greenpeace also nicht um eine Behinderung der Forschung. Vielmehr tritt Greenpeace generell für klare Grenzen im Patentrecht gegenüber der belebten Natur ein - diese betreffen die Grenzen gegenüber einer kommerziellen Nutzung des menschlichen Körpers genauso wie die Patentierung genetischer Ressourcen.

Die Auswirkungen der Entscheidung des EuGH auf die Forschung sind komplex: Zum einen müssen Firmen, die auf eine kommerzielle Verwertung menschlicher embryonaler Stammzellen hoffen, jetzt Abstriche machen. Hier herrscht aber Wettbewerbsgleichheit: Weder US-Firmen noch europäische noch irgendwelche anderen Firmen können derartige Patente in Europa erhalten. Sie können aber ihre Forschung fortführen. Auf der anderen Seite erhalten aber Forschungsansätze, die auf eine andere Gewinnung von menschlichen Stammzellen zielen, die ohne eine Zerstörung von Embryonen auskommt, neuen Auftrieb. Hier hat sich in den letzten Jahren eine Vielfalt von neuen Ansätzen ergeben. So ist die Zahl der europäischen Patentanträge in diesem Bereich in den letzten Jahren stetig gestiegen (während die Zahl der Patentanträge in der Biotechnologie insgesamt stark zurückgeht). Es tritt also keine Blockade der Forschung ein, sondern Forschung wird in eine bestimmte Richtung gelenkt, die ethisch weniger bedenklich sind. Insgesamt hat die Forschung an menschlichen Stammzellen aber bisher kaum Erfolge gebracht.

Datum
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