Neues EU-Pestizidrecht schützt Verbraucher:innen nicht ausreichend
- Ein Artikel von Sylvia Pritsch
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Ausgenommen vom Zulassungsstopp sind hormonell wirksame (endokrine) oder das Immunsystem schädigende Pestizide. Produkte, die Nervengifte oder Bienengifte enthalten, fallen ebenfalls nicht unter die Regelung.
Das neue EU-Pestizidrecht ist kein großer Wurf, so der Chemieexperte von Greenpeace Manfred Krautter. Der Gift-Lobby ist es gelungen, die guten Ansätze des EU-Parlamentes zum Schutz der Umwelt und der Verbraucher:innen auszuhöhlen. Die Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, haben sich bei den Verhandlungen eher auf die Seite der Agroindustrie gestellt, die keine Beschränkungen ihrer Vermarktungsmöglichkeiten hinnehmen wollte.. Immerhin werden alle EU-Mitgliedsländer verpflichtet, künftig Aktionspläne zur Reduktion des Pestizideinsatzes aufzustellen.
Das neue EU-Pestizidrecht reicht nicht aus, um Verbraucher:innen und Umwelt ausreichend zu schützen. Gefragt sind jetzt Lebensmittelproduzenten und -händler. Sie müssen selbst dafür sorgen, dass der Einsatz und die Rückstände von Pestiziden minimiert werden. Besonders gefährliche Pestizide, wie sie in der Schwarzen Liste der Pestizide von Greenpeace verzeichnet sind, müssen jetzt freiwillig ersetzt werden. EDEKA hat als erste deutsche Supermarktkette dafür bereits ein Zeichen gesetzt: Der Konzern verabschiedete kürzlich eine eigene Schwarze Pestizidliste, die deutlich weiter geht als die der EU.