Warum wir TTIP verhindern müssen
Gut für Konzerne, schlecht für Verbraucher und Umwelt
- Im Gespräch
Mit TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) wollen die EU und die USA die größte Freihandelszone der Welt schaffen. Alles, was den Handel von Waren und Dienstleistungen zwischen den beiden Wirtschaftsräumen behindert, soll abgebaut werden: Als Anreiz für Unternehmen, ihre Geschäfte auf beiden Kontinenten auszubauen. Das wiederum würde die Konjunktur ankurbeln und somit jedem einzelnen zugute kommen. So die Idee.
Mehr Wohlstand?
Mehr Handel, mehr Investitionen, mehr Wohlstand lautet das Mantra der EU-Kommission, die TTIP um jeden Preis will. Zur Untermauerung zog sie die von ihr beauftragte Studie des Londoner Centre for Economic Policy Research (CEPR) heran, welches die wirtschaftlichen Auswirkungen des Handelsabkommens untersucht hat: Das Bruttoinlandsprodukt der EU würde durch TTIP jährlich um 0,5 Prozent steigen. Eine vierköpfige Familie hätte dadurch 545 Euro mehr in der Tasche - so die Kommission. Doch ein genauer Blick in die Studie offenbart, dass die 545 Euro nicht pro Jahr, sondern erst innerhalb von 10 JAHREN zusammenkommen.
Noch schlimmer: 650.000 Stellen würden in der EU durch TTIP wegfallen laut CEPR Studie. Diese Zahl jedoch verschwieg die Kommission.
Handelshemmnis Verbraucherschutz
Und TTIP birgt weitere Risiken. So sollen nicht nur Zölle abgebaut werden (die nebenbei bemerkt eh schon gering sind), sondern auch sogenannte "nicht-tarifäre Handelshemmnisse". Damit sind unterschiedliche Standards in den USA und der EU gemeint, die Unternehmen den Handel erschweren. Gerne zitiert in diesem Zusammenhang: die verschiedenen Blinkerfarben der Autos. In den USA sind sie rot, in Europa gelb. Deshalb müssen VW, Daimler und Co. zwei Ausführungen produzieren – das macht die Autos teurer. Die Aufhebung solcher doppelten Standards erscheint logisch. Doch wir sprechen nicht nur über unterschiedlichen Blinkerfarben.
Denn eine Angleichung gesetzlicher Regelungen würde auch andere Standards betreffen: zum Beispiel den Umgang mit Chemikalien in Kleidung und Kosmetika, die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel oder Kontrollverfahren für neue Autos. Es ist nicht davon auszugehen, dass hier der jeweils höhere Standard gelten würde – das zeigt die Erfahrung aus anderen Handelsabkommen. Was heißt das? In der EU sind z.B. 1.349 Chemikalien für die Verwendung in Kosmetikprodukten verboten – in den USA lediglich 8!
Nun sind die US-amerikanischen Regelungen nicht grundsätzlich schlechter: Der Grenzwert für Schadstoffe in Spielzeug ist beispielsweise strenger. Unterm Strich ist es aber so, dass Europa beim Verbraucherschutz besser aufgestellt ist. Denn in den USA gilt ein Stoff erst einmal per se als sicher – es sei denn, seine Gefährlichkeit ist wissenschaftlich bewiesen. Die EU hingegen handelt nach dem Vorsorgeprinzip. So werden Produkte oder Maßnahmen nicht erlaubt, wenn negative Auswirkungen zu erwarten sind – auch ohne eine wasserdichte wissenschaftliche Begründung. Das ist auch gut so, denn oft dauert es sehr lange, bis eine schädigende Wirkung anerkannt wird – zu sehr blockieren Interessensverbände der Industrie und Politik diesen Prozess.
Und genau dieses Vorsorgeprinzip soll durch TTIP fallen.
Notfalls mit Gewalt: Was Konzerne per Klage durchsetzen können
Umwelt und Verbrauchern droht noch von anderer Seite Ungemach: der privaten Streitschlichtung. Der in TTIP vorgesehene sogenannte Investor-Staat-Streitschlichtungsmechanismus (ISDS) erlaubt ausländischen Konzernen, Staaten zu verklagen, wenn sie ihre Investitionen gefährdet sehen. Wozu das führen kann, hat der schwedische Energiekonzern Vattenfall in Hamburg demonstriert.
Der frisch gewählte Hamburger Senat hatte die Umweltauflagen für das von Vattenfall in Hamburg-Moorburg geplante Kohlekraftwerk erhöht. Daraufhin verklagte das Unternehmen die Bundesrepublik Deutschland auf 1,4 Milliarden Euro Schadensersatz. Zur Zahlung kam es nicht – im Gegenzug reduzierte die Stadt Hamburg die Auflagen. Die Zeche zahlt nun die Umwelt.
Die private Streitschlichtung gibt es also jetzt auch schon. Mit TTIP würde diese Möglichkeit allerdings enorm ausgeweitet. Hinzu kommt, dass die Klagen vor privaten Schiedsgerichten verhandelt werden – vorbei an rechtsstaatlichen Institutionen, in der Regel unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Es entsteht quasi eine Paralleljustiz; demokratisch legitimierte nationale und internationale Gerichtsbarkeiten bleiben außen vor.
Die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen besteht ebenso wenig wie das Recht der Nationalstaaten, Konzerne zu verklagen. Den Staaten bleibt die Wahl zwischen Pest und Cholera: Verzicht auf Umwelt- und Verbraucherschutz oder die Zahlung von Entschädigung - oftmals in Milliardenhöhe. Die Frage ist auch: Werden Länder durch TTIP auf notwendige Gesetze verzichten, um gar nicht erst das Risiko einzugehen, verklagt zu werden? Die massive Kritik daran ist auch bei der EU-Kommission angekommen: Sie hat im September 2015 vorgeschlagen, den ISDS durch das ICS (Investment Court System) zu ersetzen. Doch auch dieses System beinhaltet das Sonderklagerecht für Konzerne.
TTIP: überflüssig und geheim
Es geht also um viel. Umso fragwürdiger ist, wie die Ausgestaltung des Abkommens verhandelt wird: nämlich geheim. Eine Beteiligung der 500 Millionen EU- und 300 Millionen US-Bürger ist nicht vorgesehen. Die Beratungen finden hinter verschlossenen Türen zwischen der Europäische Kommission und Vertretern der US-Regierung statt. Selbst die gewählten Volksvertreter aus EU-Parlament und US-Kongress sowie aus den 28 EU- und 50 US-Staaten erhalten meist nur spärliche Informationen. Am Ende dürfen EU-Parlament und US-Kongress nur hop oder top zum ausgehandelten Vertrag sagen, Änderungswünsche sind nicht zugelassen.
Aber gäbe es denn eine TTIP-Variante, die gangbar wäre? „Bei TTIP gibt es nur eine sinnvolle Option“, sagt TTIP-Experte Matthias Flieder von Greenpeace. „Man muss zurück zum Start und gemeinschaftlich mit allen Beteiligten in transparenter Weise die Frage klären: Was sind die tatsächlichen Probleme im transatlantischen Handel, und wie lassen sie sich am besten lösen?“ Denn es gäbe genügend bilaterale und internationale Handelsverträge, die dafür zur Verfügung stünden - weitere Abkommen seien überflüssig.