Gericht bestätigt Gen-Mais-Verbot
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Erneute Schlappe für den US-Konzern Monsanto: Sein Gen-Mais MON810 bleibt in Deutschland verboten. Das Braunschweiger Verwaltungsgericht hat am Dienstag entschieden, das Anbauverbot vom 14. April 2009 sei rechtmäßig. Monsanto hatte Einspruch gegen das Verbot eingelegt.
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass eine Gefahrenlage bestehe. Anhaltspunkte, dass Mensch und Tier durch den Gen-Mais geschädigt werden könnten, seien für das Verbot ausreichend.
Greenpeace-Gentechnikexpertin Stephanie Töwe begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Hier werden Umwelt- und Verbraucheranliegen über die Interessen von Industriekonzernen gestellt. Die Entscheidung ist auch ein Erfolg für die Mehrheit der Verbraucher, die den Anbau von Gen-Pflanzen ablehnt, sagte sie.
Greenpeace fordert Ilse Aigner auf, auch auf EU-Ebene gegen die Zulassungen ähnlicher Gen-Maissorten für den landwirtschaftlichen Anbau zu stimmen. Die Gentechnik ist keine Zukunftstechnologie, sondern ein Auslaufmodell. Immer öfter zeigen Forschungsergebnisse, dass von Gen-Mais ökologische Gefahren ausgehen, so Töwe.