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2003AktionKopenhagen

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Bislang mussten sich immer nur einzelne Greenpeacer vor dänischen Gerichten verantworten. Mit den Anti-Terrorgesetzen von 2002 wurde aber ein neuer Passus in die dänische Gesetzgebung eingeführt. Nun ist es möglich Organisationen vor Gericht zu stellen, "die Terrorismus finanzieren". Bei Einführung der Gesetze wurde immer wieder von offizieller Seite betont, dass sie sich allein gegen den internationalen Terrorismus richten. Dass sie auch einmal gegen eine NGO angewendet werden könnten, war damals noch gar nicht abzusehen.

Der Obergerichtshof belegte eine Kletter- und Banneraktion aus dem Jahre 2003 mit Strafe. Greenpeacer hatten am Sitz der dänischen Bauernvereinigung protestiert. Während des Verfahrens kam raus, dass der größte Importeur von gentechnisch veränderten Organismen in Dänemark, DLG, den Antrag gestellt hatte, nicht nur den Aktivisten, sondern auch Greenpeace selbst nach der neuen Gesetzgebung den Prozess zu machen.

Da die Entscheidung des Gerichts weitreichende Folgen auch für viele andere Organisationen und Gruppen hat, wird Greenpeace versuchen, den Fall vor den obersten Gerichtshof Dänemarks zu bringen erklärte Daléus. Wir rufen die anderen Organisationen, Gewerkschaften und Politiker auf, gemeinsam dafür einzutreten, dass das Gesetz geändert wird. Es soll den Terrorismus treffen und nicht die Zivilgesellschaft.

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