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Shell hatte beantragt, dass sich Mitglieder der Organisation in den Niederlanden nicht weiter als 500 Meter Einrichtungen von Shell nähern dürften. Der Konzern hatte ursprünglich beantragt, dass bei Zuwiderhandlung eine Strafe von bis zu einer Million Euro verhängt werde. Diese einstweilige Verfügung sollte nicht nur Greenpeace-Aktivisten treffen, sondern auch Sympathisanten der Umweltschutzorganisation.
Protest gegen Shell angemessen
In der Entscheidung, die am Freitag veröffentlicht wurde, wies der vorsitzende Richter eines Amsterdamer Gerichts die von Shell beantragte einstweilige Verfügung zurück. Der Richter betonte, dass die letzten Proteste von Greenpeace-Aktivisten in den Niederlanden an Shell-Hauptsitz und -Tankstellen angemessen seien angesichts früherer Bemühungen, Shell mit anderen Mitteln zur Aufgabe seines Arktis-Projekts zu bewegen.
Der Richter betonte, dass die Pläne von Shell in der Gesellschaft kontrovers gesehen und von vielen Menschen beanstandet werden. Deshalb muss der Konzern mit Protestaktionen rechnen, die Shell umstimmen sollen. Damit solche Aktionen auch effektiv sind, müssen sie auch geeignet sein, nachteilig für Shell auszufallen.
Zwei Stunden Protestdauer
Die vom Richter gefällte Entscheidung, die für die nächsten sechs Monate Gültigkeit hat, erlaubt es Greenpeace, auch weiterhin Proteste vor Einrichtungen von Shell in den Niederlanden durchzuführen - allerdings beschränkt auf zwei Stunden. Und: Sollte bei den Protesten der Verkauf behindert werden, verkürzt sich die Protestzeit auf eine Stunde. Greenpeace-Büros in anderen Ländern betrifft diese Entscheidung nicht.
Wir müssen uns fragen, welche Partei in diesem Fall eine größere Gefahr für das öffentliche Interesse darstellt - eine friedliche Umweltschutzorganisation oder ein verzweifelter Ölkonzern, entschlossen, Bohrschiffe in den kalten arktischen Ozean zu entsenden. Shell hat im Falle eines Ölunfalls keinen zuverlässigen Plan, diesen zu bekämpfen, Mit anderen Worten, ein Ölunfall wäre ein finanzielles Desaster und eine Katastrophe für die Umwelt, kommentiert der Geschäftsführer von Greenpeace International Kumi Naidoo das Urteil.