Bundesverwaltungsgericht stärkt Rechte von AKW-Anwohnern
Anwohner von Atomanlagen können einen sogenannten Drittschutz beanspruchen. Diese Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag getroffen. Eine wegweisende Entscheidung, so Heinz Smital, Atomexperte von Greenpeace.