Greenpeace gegen Holzhandelsfirma: Unternehmen bewertet Gerichtsverfahren missverständlich
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„Holzindustrie Schweighofer gewinnt vor Gericht gegen Greenpeace“ schrieb das österreichische Holzunternehmen jüngst auf der firmeneigenen Website. Nicht nur der Titel, auch die Inhalte sind missverständlich und irreführend.
Hier erläutern wir die Hintergründe zu dem Gerichtsverfahren, das Greenpeace gegen die Holzhandelsfirma Schweighofer einleiten ließ – und dessen einstweiligen Stand das Unternehmen in irreführenden Mitteilungen auf der eigenen Webseite und an die Presse kommentierte.
Um welchen Gerichtsbeschluss handelt es sich?
Anfang 2013 startete das Holzhandelsunternehmen den Genehmigungsprozess für ein – zwischenzeitlich bereits errichtetes – Holzverarbeitungswerk im zentralrumänischen Reci (Landkreis Covasna). Die Anlage mit einer Verarbeitungskapazität von 800.000 Festmetern Holz pro Jahr wurde auf einer Fläche von über 69,5 Hektar landwirtschaftlich nutzbarem Land errichtet, und das in direkter Nähe zweier Natura 2000-Schutzgebiete.
Ein Projekt dieser Größenordnung und mit einem solchen Standort setzt eine grundlegende Erhebung möglicher ökologischer Auswirkungen – eine sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung – voraus. Die zuständige Umweltbehörde in Covasna betrachtete jedoch nur die Produktionsanlage ohne zusätzliche Baumaßnahmen wie Wärmekraftwerk und Eisenbahnanschluss miteinzubeziehen; sie winkte das Bauprojekt im Dezember 2013 ohne eine entsprechende Umweltverträglichkeitsprüfung durch. Um gegen diesen Missstand vorzugehen, reichte Greenpeace CEE, zuständig für Zentral- und Osteuropa, in Rumänien Klage gegen Schweighofer und die Umweltbehörde beim zuständigen Gericht in Bukarest ein. Diese Klage wurde nun in erster Instanz abgewiesen; der Entscheid hat aber noch keine Endgültigkeit.
Wird Schweighofer zu Unrecht beschuldigt?
Die Klage bezieht sich also auf das Versäumnis der Umweltverträglichkeitsprüfung für den Bau einer Holzverarbeitungsanlage in der Nähe von Schutzgebieten. Der Gerichtsbeschluss hat jedoch nichts mit den Fällen illegaler Abholzung zu tun, mit denen Schweighofer in Verbindung gebracht wurde. Folgende Stellungnahme des Unternehmens suggeriert einen Zusammenhang und soll hiermit richtig gestellt werden:
"Diesen Fall gewonnen zu haben ist ein klarer Beweis dafür, dass die Anschuldigungen, die Greenpeace und andere Umweltschutzorganisationen öffentlich gegen Holzindustrie Schweighofer vorgetragen haben, falsch und unbegründet sind. […]“
Schweighofer hat bisher keine Beweise beigebracht, die belegen, dass der Holzkonzern nicht mit illegalem Holz Geschäfte gemacht hätte. Ganz im Gegenteil: Recherchen und Ermittlungen der Environmental Investigation Agency (EIA) und von Agent Green geben Einblick in illegale Praktiken des Unternehmens. Mit versteckter Kamera aufgenommene Videos zeigen nicht nur einen aus einem Nationalpark kommenden Holzlaster beim Liefern von Baumstämmen ohne Papiere, sondern auch einen Schweighofer-Manager, der Bonuszahlungen für illegales Holz verspricht. Kürzlich hat dazu WWF Österreich eine Beschwerde entsprechend der Europäischen Holzhandels-Verordnung (EUTR) beim österreichischen Bundesamt für Wald eingereicht.
Hat Schweighofer nun tatsächlich vor Gericht gegen Greenpeace gewonnen?
Bei dem Gerichtsbeschluss handelt es sich um eine Entscheidung in erster Instanz. Somit ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Greenpeace wird sich weiterhin nach allen Möglichkeiten für den Schutz der rumänischen Wälder einsetzen – damit es am Ende einen Gewinner gibt: Die Natur. Das bedeutet in diesem Fall: die rumänischen Wälder – und damit auch Teile der letzten verbliebenen Urwälder Europas.