Der Prozess gegen das multinationale Unternehmen Cargill
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Im Staat Mato Grosso hat die Firma Cargill 19 Silos und einen illegalen Hafen in den Amazonas-Regenwald gebaut. Große Teile der Soja-Ernte werden in dieser Cargill-Anlage verladen und nach Europa exportiert. Die gesetzlich vorgeschriebene UVP wurde nie durchgeführt und seit der Fertigstellung 2003 wird jetzt illegal Soja verschifft.
1999: Im Juni eröffnet die Staatsanwaltschaft in Santarém den Prozess. Sie will damit verhindern, dass die Hafenbehörde einen Pachtvertrag mit Cargill schließt. Das Unternehmen will das Land zum Bau des Hafens pachten, ohne eine UVP durchgeführt zu haben. Die entsprechende Lizenz von der nationalen Umweltbehörde, IBAMA, hat Cargill auch nicht.
2000: Eine einstweilige Verfügung verhindert den Bau der Hafenanlage bis eine UVP vorliegt. Gegen diesen Beschluss reichen die Hafenbehörde und Cargill Einspruch ein. Cargill bekommt eine vorübergehende Bauerlaubnis vom regionalen Umweltsekretariat (SECTAM). Das ist jedoch gar nicht zuständig. Die Beschwerden gegen die einstweilige Verfügung verzögern den Prozess und ermöglichen den Weiterbau des Hafens. Alle sieben Einsprüche von Cargill werden zurückgewiesen.
2002: Cargill schließt den ersten Teil des 20 Millionen Dollar Vorhabens ab. Die ersten Silos und die Verladestadion sind fertig.
2003: Im November verbietet der Oberste Gerichthof einstimmig den Hafenbetrieb. In Dezember beginnt der Prozess um den Rückbau der Hafenanlage. Die Staatsanwaltschaft fordert Cargill auf seine Aktivitäten einzustellen bis der rechtliche Prozess abschlossen ist. Doch Cargill macht weiter.
2004: Der Prozess verläuft weiter, zunehmend mehr Personen und Institutionen sind involviert. Eine UVP gibt es immer noch nicht.
2006: Februar: Das zweithöchste brasilianische Gericht stellt fest, dass Cargill gegen geltendes Recht verstoßen hat und verlangt eine Umweltverträglichkeitsstudie für den Hafenbau und den Effekt des Hafens auf die Region.
April: Greenpeace veröffentlicht nach intensiven Recherchen den Report Eating Up the Amazon, der den Zusammenhang zwischen dem Fleischkonsum in Europa und der Zerstörung des Regenwaldes am Amazonas aufdeckt. Der Druck auf internationale Firmen und deren Zulieferer steigt dadurch.
Juli: Die größten Getreide-Händler der Welt, Cargill, Bunge, Archer Daniels Midland (ADM), Dreyfus und Grupo Maggi stimmen einem zweijährigen Soja-Moratorium zu. Seitdem ist es jahrweise verlängert worden. Das bedeutet, dass die Händler kein Soja von neu angelegten Feldern im Amazonas-Regenwald mehr kaufen. die Herkunft muss nachvollziehbar sein.
2007: März: Cargills Hafenanlage wird von IBAMA auf Druck der nationalen Staatsanwaltschaft (MPF) geschlossen. Die regionale Staatanswaltschaft (TRF) bestätigt den Beschluss.
April: Eine Woche später wird der Hafen von einem höheren Gericht wieder geöffnet.
Dezember: Cargill bekommt vom höchsten Gericht die Auflage eine UVP durchzuführen.
2009: Cargill präsentiert der IBAMA seine UVP.
2010: Am 10. Juli findet die öffentliche Anhörung statt.
So bekommt man eine Umweltlizenz für ein größeres Bauvorhaben in Brasilien:
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist laut brasilianischem Gesetz für alle größeren Projekte vorgeschrieben. Ohne UVP bekommt man die erforderliche Lizenz für ein großes Bauprojekt von der brasilianischen Umweltbehörde IBAMA nicht. Die Lizenzen für regionale Bauprojekte stellen die Föderalen Umwelt Sekretariate aus. Laut der brasilianischen Verfassung (Artikel 225) ist es rechtlich verpflichtend eine UVP durchzuführen, bevor mit dem Bau eines Projektes begonnen wird. Diese Studie muss auch veröffentlicht werden.
1) Eine UVP plus Report muss durchgeführt und bei der IBAMA oder, falls regional, beim Föderalen Umwelt Sekretariat eingereicht werden.
2) Dieser Report muss der Öffentlichkeit zu Verfügung gestellt werden und die zuständige Behörde veranstaltet eine öffentliche Anhörung.
3) Aufgrund der Argumente und Einwände aus der öffentlichen Anhörung und der Analyse der UVP wird entschieden, ob die Lizenz für den Bau gegeben wird oder nicht.
4) Wird die Lizenz vergeben, kann die Behörde auch Auflagen erteilen, zum Beispiel Änderungen oder Kompensationmaßnahmen.