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Seeotter in Morro Bay, Kalifornien
© David McNew / Greenpeace

Spenden von der Steuer absetzen

Mit Ihrer Spende an eine gemeinnützige Organisation wie Greenpeace haben Sie eine gute Tat vollbracht und wichtige Unterstützung geleistet. Doppelt gut für Sie: die Zahlungen können Sie in der Regel in Ihrer Steuererklärung geltend machen und so Ihre Steuerlast senken. Das mag erstmal trocken und kompliziert klingen - ist aber gar nicht so schwer. Wir erklären, worauf Sie achten müssen.

Welche Spenden sind steuerlich absetzbar?

In Deutschland dürfen Privatpersonen bis zu 20 Prozent Ihres Einkommens als Spende an gemeinnützige Organisationen steuerlich geltend machen. Wer spendet wird also vom Finanzamt belohnt. Zurecht, denn mit Ihren Spenden an Greenpeace schützen sie die Umwelt und tun damit uns allen etwas Gutes! 

Wie kann ich mit Spenden Steuern sparen?

Um eine Spende abzusetzen, benötigen Sie ein Dokument über alle Ihre gezahlten Beiträge eines Jahres – die Spendenbescheinigung. Diese schicken wir Ihnen im Februar für das abgelaufene Kalenderjahr per gesicherter E-Mail oder auf Wunsch per Post zu. Übrigens: Das Finanzamt akzeptiert bis 300 Euro den Überweisungsbeleg in Kombination mit Ihrem Kontoauszug. Trotzdem erhalten Sie von uns bereits ab einem Gesamtjahresbetrag von 15 Euro eine Spendenbescheinigung.

Wie trage ich Spenden in meiner Steuererklärung ein?

In Ihrer Steuererklärung gibt es eine „Anlage für Sonderausgaben“. Dort können in den Zeilen 5 bis 12 Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung gemeinnütziger Zwecke (Zeile 5 und 6), an politische Parteien (Zeile 7 und 8) oder an Stiftungen eingetragen werden. Ihre jährliche Spendenbeiträge für Greenpeace müssen in Zeile 5 eingetragen werden!

Vor dem Jahresende spenden

Nur wenn Ihre Spende vor dem 31. Dezember bei Ihnen abgebucht wird, kann sie noch in die diesjährige Steuererklärung einfließen. Wir empfehlen daher kurz vor Jahreswechsel die Zahlungsarten Kreditkarte, bis zum 23. Dezember bedenkenlos möglich, sowie PayPal oder Sofortüberweisung, die beide bis zum 30. Dezember verarbeitet werden.

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