Rechtshilfe für Aktivist:innen
Absicherung für den Ernstfall
Ein Netz für Aktivist:innen
Jede Aktion von Greenpeace ist ein friedlicher Protest gegen die Gefährdung und Zerstörung unserer Lebensgrundlagen. Dennoch müssen sich die Aktivist:innen immer wieder Gerichtsverfahren oder Bußgeldzahlungen stellen. Hier hilft der unabhängige Umwelt-Rechtshilfefonds.
Greenpeace-Aktionen wollen aufrütteln, Druck und Mut machen, um die Umwelt zu retten. Gewaltfreiheit und Glaubwürdigkeit sind dabei oberstes Gebot.
Montag, der 22. Juni 2009: Im Morgengrauen klettern rund 40 Frauen und Männer mit Leitern über die Zäune des niedersächsischen Atomkraftwerks Unterweser, einem der ältesten deutschen Meiler. Behände erklimmen dann einige von ihnen die 60 Meter hohe Kuppel, bemalen sie mit einem überdimensionalen Totenkopfsymbol und befestigen ein Banner mit der Aufschrift: „Atomkraft schadet Deutschland!“ Die Aktion zeigt: Der Uraltreaktor ist nicht ausreichend gegen einen Flugzeugabsturz oder einen terroristischen Anschlag aus der Luft geschützt. Als sich die Kletterer nach einigen Stunden wieder von der Kuppel abseilen, werden sie vorläufig festgenommen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Nötigung.
Eine Situation, wie sie Umweltschützer:innen immer wieder erleben: Nach ihren friedlichen Aktionen werden zunächst sie selbst zur Verantwortung gezogen. Die Konzerne, die aus Profitinteressen Menschen und Umwelt gefährden, bleiben dagegen oftmals unbehelligt.
Mit Mut und Engagement für die Umwelt
Die Aktivist:innen stellen sich den Zerstörern unserer Lebensgrundlagen in den Weg. Sie frieren, schwitzen, harren aus, werden bedroht, festgenommen. Manchmal riskieren sie für ihre Überzeugung ihre Gesundheit. Und häufig drohen ihnen Verurteilungen und Strafen.
Jede Aktivistin, jeder Aktivist handelt völlig eigenverantwortlich. Dass sie im Ernstfall unterstützt werden müssen, versteht sich von selbst. Anwälte kümmern sich darum, dass festgenommene Aktivist:innen wieder freikommen, und vertreten sie, falls es zu einem Prozess kommt. Aber Rechtsschutz und Verteidigung kosten Geld.
Aktivist:innen brauchen unseren Rückhalt
Ihre Spenden an den Greenpeace e.V. dürfen nicht verwendet werden, um solche Prozess- oder Vertretungskosten zu begleichen. Das lässt der rechtliche Status der Gemeinnützigkeit des Vereins nicht zu. Deshalb unterhalten Unterstützer:innen seit einigen Jahren einen unabhängigen Rechtshilfefonds, der den Betroffenen bei juristischen Auseinandersetzungen zur Seite steht. Dieser Fonds gewährleistet, dass Umweltaktivist:innen nicht durch drohende Prozesse und durch möglicherweise auf sie zukommende Gerichts- und Anwaltskosten eingeschüchtert werden können.
Jeder Euro hilft
Der Rechtshilfefonds finanziert sich ausschließlich aus Spenden. Allerdings können Zuwendungen an ihn – anders als beim Greenpeace e.V. – nicht von der Steuer abgesetzt werden. Gerade deswegen bitten wir Sie: Helfen auch Sie mit, dieses Netz für die Umweltaktivist:innen langfristig zu sichern. Unterstützen Sie den Rechtshilfefonds mit einer Spende – oder besser noch: Erteilen Sie eine Einzugsermächtigung. Ganz gleich, ob Sie monatlich fünf Euro oder mehr geben können, jede regelmäßige Spende hilft. Unterstützen Sie die Aktivist:innen per Überweisung an:
Treuhand-Anderkonto
Rechtsanwalt Michael Günther
IBAN: DE15 2005 0550 1127 2122 21
BIC: HASPDEHHXXX
Hamburger Sparkasse
Konto-Nr. 1127 2122 21
BLZ: 200 505 50
Bitte beachten Sie, dass der Rechtshilfefonds keine Spendenbescheinigung ausstellen kann.
Kontakt:
Umwelt-Rechtshilfefonds
c/o Rechtsanwalt Michael Günther
Postfach 130 473
20104 Hamburg
Tel.: 040/27 84 94-0
Fax: 040/27 84 94-99
E-Mail: umwelt-rechtshilfe-fonds@rae-guenther.de