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Kurzgutachten zum Kohleausstiegsgesetz

Bedeutung der Festlegung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit für den Braunkohletagebau Garzweiler II

Kurzgutachten zum Kohleausstiegsgesetz: Bedeutung der Festlegung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit für den Braunkohletagebau Garzweiler II

Kurzgutachten zum Kohleausstiegsgesetz: Bedeutung der Festlegung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit für den Braunkohletagebau Garzweiler II

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Das Kurzgutachten von Rechtsanwältin Roda Verheyen zeigt, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung durchaus über den planungsrechtlichen Spielraum verfügt, den Tagebau Garzweiler II zu verkleinern und die weiteren von Abbagerung bedrohten Dörfer zu erhalten. Das Kohleausstiegsgesetz regelt die Zukunft des Tagebaus Garzweiler II nicht abschließend. Das Land NRW ist rechtlich verpflichtet, bei der Entscheidung über künftige Tagebaugrenzen und Enteignung von Grundstücken zu prüfen, ob der geplante Kohleabbau überhaupt notwendig und verhältnismäßig ist. Laut Kurzgutachten müssen dabei auch Faktoren wie Klimaschutz und Eigentumsrechte der Anwohnerinnen und Anwohner zwingend berücksichtigt werden. Mehr zum Hintergrund im Factsheet "Wie RWEs Kohlepläne Dörfer zerstören und Menschen aus ihrer Heimat vertreiben"