Ermittlungen gegen Danzer eingestellt
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Aufgrund zweier Strafanzeigen von Greenpeace in Sachen Beteiligung an Bestechung fremder Amtsträger und Urkundenfälschung gegen die Danzer-Tochterfirma Interholco und Mitbeteiligte leitete die schweizerische Bundesanwaltschaft eine Untersuchung gegen Danzer-Firmen und einzelne Personen ein. Am 21.12.2004 verfügte die Bundesanwaltschaft die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen des Vorwurfs der Bestechung fremder Amtsträger.
Die amtlichen Akten wurden mit der gleichen Verfügung an die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug übergeben. Zu behandeln ist im Kanton Zug nun noch das Verfahren wegen Urkundenfälschung. Greenpeace hatte bei der Bundesanwaltschaft Dokumente eingereicht, die den Verdacht bestärken, dass Angestellte einer Danzer-Firma in der Schweiz an der Fälschung amtlicher Zertifikate beteiligt waren.
Bisher liegt Greenpeace die Begründung der Bundesanwaltschaft für die Einstellung des Verfahrens wegen Bestechung fremder Amtsträger nicht vor, da sie reine Anzeigeerstatterin ist und keine Parteirechte hat. Auch die Danzer Gruppe stellte Greenpeace die Begründung bislang nicht zur Verfügung. Ebenso hat sie immer noch keine genügende Erklärung zu den von Greenpeace vorgelegten Beweismitteln geliefert, insbesondere nicht zur Beschreibung der Aktivitäten im Reisebericht eines der Direktoren der Danzer Gruppe.
Greenpeace liegen weitere Dokumente vor, welche belegen, dass die Interholco (Danzer Tochterfirma) mit Tropenholz der liberianischen Oriental Timber Company (OTC) handelte, obwohl Danzer auf konkrete Anfrage hin verneinte, mit Firmen zu handeln, die in Waffenschmuggel involviert sind. Interholco hatte auch enge Handelsbeziehungen mit einer kamerunischen Firma, der illegale Aktivitäten nachgewiesen worden sind.