Handelsketten machen sich doppelte Standards zunutze
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Tatsächlich haben neun in Deutschland gekaufte Proben die gesetzlich festgelegten Pestizid-Höchstwerte nicht überschritten. Die für Verbraucher relevante Akute Referenzdosis (ARfD) überstieg das aus Spanien, Italien und der Türkei stammende Obst und Gemüse allerdings bis zum Zweieinhalbfachen. Die Referenzdosis wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) festgelegt: Wird die ARfD überschritten, kann der Verzehr dieser Ware die Gesundheit schädigen.
Fatal für Verbraucher: Die Handelsketten beachten die Standards der WHO und der BfR nicht. Sie klammern sich an die großzügig festgelegten gesetzlichen Pestizidhöchstmengen. So landen gesundheitsgefährdende Lebensmittel im Supermarktregal - und das scheinbar auch noch legal. "Minister Horst Seehofer muss seine Behörden anweisen, die Höchstmengen von Agrargiften sofort zu senken und gefährliche Spritzmittel verbieten", fordert Greenpeace-Chemieexperte Manfred Krautter.{image_r}
Doch auch die Handelsketten sollen Verantwortung übernehmen. Greenpeace hat ein juristisches Gutachten erstellen lassen. Demnach ist das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die die Akute Referenzdosis überschreiten, gesundheitsschädlich und somit verboten. Greenpeace hat daraufhin Strafanzeige wegen der wiederholten Vermarktung gesundheitsgefährdender Nahrung erstattet.