Patent auf menschliche Stammzellen widerrufen
Das Europäische Patentamt in München (EPA) hat das Stammzell-Patent des Bonner Forschers Oliver Brüstle widerrufen. Ausschlaggebend für den Widerruf waren sowohl ethische als auch technische Gründe.
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"Das Urteil des EPA zieht einen Schlussstrich unter den jahrelangen Rechtsstreit zwischen Greenpeace und Oliver Brüstle. Dies ist ein großer Erfolg für Greenpeace und den Schutz des menschlichen Lebens",sagt Christoph Then, Patent-Berater von Greenpeace. "Die Entscheidung folgt im Wesentlichen dem Urteil, das der Europäische Gerichtshof aufgrund der Klage von Greenpeace gegen das Patent gefällt hatte. Es zeigt, dass der Mensch in allen Phasen seiner Entwicklung vor wirtschaftlicher Verwertung geschützt werden muss. Dies gilt auch für Embryonen in der Petrischale."
Bereits im Jahr 2011 hatte der Europäische Gerichtshof in Auslegung der Bio-Patentrichtlinie entschieden, dass eine Erfindung nicht patentierbar ist, wenn bei der Anwendung des Verfahrens menschliche Embryonen zerstört werden oder diese als Ausgangsmaterial dienen. Wende im Stammzellenstreit: Im November 2012 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch, dass Stammzellen aus menschlichen Embryonen patentiert werden dürfen. Voraussetzung ist jedoch eine schonende Gewinnung von Stammzellen, bei der kein Embryo abstirbt, aus dem sich potenziell ein Mensch entwickeln kann.
Ja zu Forschung, aber...
Es ging nicht darum, die Forschung zu behindern, sondern es sollen rechtliche Grenzen gesetzt und ethische Werte gewahrt werden. Nach wie vor gibt es kein Verfahren, mit dem embryonale Stammzellen gewonnen werden können, ohne die Integrität und Entwicklungsfähigkeit des Embryos zu zerstören.
Jedoch wird das Urteil nur begrenzten Einfluss auf die Stammzellforschung haben. Wissenschaftler können längste geeignete Stammzellen herstellen, ohne menschliche Embryonen zu zerstören. Ethisch vertretbar ist beispielsweise die Forschung mit adulten Stammzellen oder Stammzellen aus Nabelschnurblut.
Kein Patent auf menschliche Embryonen
Greenpeace hatte im Jahr 2004 gegen das Patent DE 19756864 von Oliver Brüstle geklagt, um per Gericht die ethischen Grenzen im Patentrecht klären zu lassen. Die Europäischen Patentgesetze verbieten Patente auf die kommerzielle Nutzung menschlicher Embryonen. Im Patent von Oliver Brüstle wird unter anderem vorgeschlagen menschliche Embryonen für die Herstellung von Stammzellen zu klonen, um diesen dann die gewünschten Stammzellen zu entnehmen. Nach Ansicht von Greenpeace verstößt das Patent damit gegen das Verbot im europäischen Patentgesetz.