Monsanto verliert Patent auf Melone
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Indien, 2006: Während sich in Nordamerika, Europa und Nordafrika das vor allem für Melonen gefährliche Pflanzenvirus Cucurbit Yellow Stunting Disorder (CYSDV) ausbreitet, existiert in dem südasiatischen Staat eine immune Melonenpflanze. Die Melonen dieser Sorte weisen von Natur aus eine Resistenz gegen CYSDV auf. Das entdeckt der amerikanische Saatgutkonzern Monsanto und beginnt die Resistenzen durch natürliche Kreuzungen in andere Melonen zu überführen. Wenig später beantragt Monsanto das Patent auf die virusresistente Sorte und erhält vom Europäischen Patentamt (EPA) den Zuschlag. Auf einmal gehört die indische Melone dem Konzern aus Amerika.
Das EPA erklärte Monsanto mit der damaligen Patentvergabe gewissermaßen zum Erfinder der Melone. Der Konzern hatte seitdem alle Rechte an dieser Pflanze. Theoretisch hätte nun jeder Bauer, der diese Melone anbauen wollte, das Saatgut bei Monsanto kaufen müssen. Und jeder Züchter die patentgeschützte Melone nur mit Einverständnis des Konzerns weiterzüchten dürfen – gegen hohe Gebühren. Doch das EPA hat die Patentvergabe nun revidiert.
Einspruch stattgegeben
Denn Monsanto hat die resistente Melone nicht erfunden. Greenpeace ist der Auffassung, dass Pflanzen nicht erfunden werden können – nur entdeckt. Sie sind eine Erfindung der Natur. So auch die CYSDV immune Melone aus Indien. Das Resistenz-Gen existierte in der indischen Melone von Natur aus und konnte mittels natürlicher Züchtung ohne Gentechnik in andere Melonen überführt werden. Laut europäischem Patentgesetz dürfen konventionelle Züchtungen nicht patentiert werden.
Deswegen hatte die Koalition Keine Patente auf Saatgut!, der auch Greenpeace angehört, 2012 Einspruch gegen die Patentvergabe eingelegt. Diesem Einspruch gab das EPA nun Recht. Damit nimmt es die Patentvergabe an Monsanto zurück. „Das Patent basierte auf konventioneller Züchtung und beanspruchte Pflanzensorten“, sagt Christoph Then, Sprecher des Bündnisses Keine Patente auf Saatgut!. „Beides darf laut europäischer Patentgesetze nicht patentiert werden. Die Erteilung des Patentes war ein klarer Rechtsbruch.“
Legaler Diebstahl
Das Melonenpatent verletzte jedoch nicht nur internationale Abkommen, Monsanto betrieb mit der Beanspruchung der indischen Melone als sein Eigentum Biopiraterie: Die resistente Melonensorte stammte ursprünglich aus indischem Saatgut. Aber durch die Patentierung konnte Monsanto die Entdeckung aus Indien gewinnbringend für sich ausschöpfen, ohne das Herkunftsland der Melonensamen zu beteiligen. Deswegen unterstützte auch die indische Regierung den Einspruch von Keine Patente auf Saatgut!. In einem Brief an das EPA verlangte sie die Widerrufung des Patents, das ganz offensichtlich indische Gesetze verletzt.
Doch die indische Melone ist nicht der einzige Fall von Fehlentscheidungen des EPA und Patentmissbrauch durch Großkonzerne wie Monsanto. Greenpeace und das Bündnis “Keine Patente auf Saatgut!” fordern deshalb eine Veränderung der europäischen Gesetze, um Patente auf Züchtungsmaterial, Pflanzen und Tiere zu verhindern. Denn derartige Patente legen einzelnen Großkonzernen die Entscheidungsgewalt für künftige Züchtungen in die Hände. Die Grundlagen der Welternährung werden zum Gegenstand finanzieller Spekulation und drohen von einigen wenigen Konzernen abhängig zu werden. Dagegen muss sich auch die Politik stark machen.
Dies bestätigt Christoph Then: „Der Widerruf des Patents ist ein wichtiger Erfolg, aber das generelle Problem kann nicht durch Einsprüche am EPA gelöst werden. Die Politik muss dafür sorgen, dass Gesetze korrekt angewendet und Verbote nicht ausgehebelt werden. In Deutschland liegt die Verantwortung bei Justizminister Heiko Maas.“