Greenpeace-Rechtsgutachten: Bestehende Gesetze reichen nicht für ökologische EU-Verpflichtungen
Die geltenden Gesetze zum Schutz der Natur in Deutschland reichen nicht aus, um die ökologischen Verpflichtungen nach EU-Recht zu erfüllen. Dies zeigt ein heute veröffentlichtes Gutachten der Rechtsanwält:innen Roda Verheyen und Johannes Funke im Auftrag von Greenpeace.
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